In diesem Artikel (link zum WK) versucht Herr Hinrichs die Gründe für ein Ende des Wohnprojektes Bettenhaus zu erläutern. Margot Müller findet, dass der falsche Eindruck erweckt wird. Hier ihr Leserbrief zu dem WK Artikel.
Die StadtteilGenossenschaft Hulsberg will auf dem Krankenhaus Gelände bauen
Es wird in dem Artikel der Eindruck erweckt, dass die StadtteilGenossenschaft Hulsberg eG (SGH) ihre Pläne, das neunstöckige Zentralgebäude zu bezahlbaren Wohnungen umzubauen, aufgegeben hat, weil ihr die Arbeit zu viel, die Kosten zu hoch und die Lage zu unsicher geworden sei. Dem ist nicht so.Nach über vier Jahren Verhandlungen mit der Stadt, einer Bürgerschaftswahl und dem Bekenntnis der neuen Koalitionsregierung „zur Realisierung des Projektes Bettenhaus“ hat sich, auch durch die Corona Krise, jetzt die Ansage der senatorischen Behörde für Gesundheit deutlich geändert.
Es wird nun eine Notwendigkeit zum Erhalt des Bettenhauses und dessen Nutzung für klinische Zwecke und Einrichtungen, für die im Klinik-Neubau kein Platz vorhanden ist, gesehen. Insbesondere fehlt Raum für eine Bildungsakademie und eine pandemiefähige Station. Außerdem haben Berechnungen ergeben, dass das Bettenhaus von den in Frage kommenden Bestandsgebäuden, mit den geringsten Kosten für diese Zwecke umgebaut werden könnte.Die SGH hat damit eines ihrer Ziele, den Abbruch des Gebäudes – die Vernichtung der darin gebundenen „grauen Energie“ – zu verhindern, erreicht. Tragischerweise kann sie selbst davon nicht profitieren, denn der Erhalt des Bettenhauses kommt nun nicht ihr, sondern dem Krankenhaus Mitte, der GeNo und der Allgemeinheit zugute.
Es ist höchst unwahrscheinlich und nicht abzusehen, dass das Bettenhaus überhaupt jemals für Wohnzwecke frei wird.Ihr Ziel ein „Leuchtturm-Wohnprojekt“, ein vertikales Dorf, auf dem Hulsberg im Bettenhaus zu bauen und zu bewohnen, kann die SGH in dieser Situation nicht verwirklichen. Es bleibt ihr nichts anderes übrig, als sich darauf zu konzentrieren, möglichst zügig ein Wohnbauprojekt auf einem anderen Baufeld im Hulsberg Quartier zu realisieren.
Die SGH ist auch auf Grund von Zusagen des Bausenators (schon vor der Wahl) in Kosten-vorleistung für Architektenleistungen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Schadstoffgutachten usw. gegangen, und hofft jetzt mindestens auf einen Ausgleich – Einberechnung des sozialen und ökologischen Mehrwerts des Projektes – und Erfüllung der Zusagen des Städtebaulichen Vertrages auf eine Vergabe zu Erbbaurecht im Direktverkauf.
Grundsätzlich behält die SGH die weitere Entwicklung der Bettenhaus-Nutzung im Blick. Sollte in den nächsten Jahren doch wieder von Abriss die Rede sein, muss die Lage natürlich neu bewertet werden.
Leserbrief von Margot Müller zum Artikel „Bettenhaus Projekt ist gescheitert“ von Jürgen Hinrichs am Di. 10.11.2020 auf Seite 9, Weser Kurier, Bremen.
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