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Erbbaurechtsvergabe für Baugemeinschaften – jetzt!

24. Mai 2021

Pressemitteilung

Für eine gemeinwohlorientierte Quartiersentwicklung im neuen Hulsberg-Viertel Anlässlich der gestrigen Sitzung des Beirats Östliche Vorstadt zum Stand der Entwicklung des neuen Hulsberg-Viertels erneuert die StadtteilGenossenschaft Hulsberg eG (SGH) ihre Forderung, die bisher nicht verkauften Grundstücke für Baugemeinschaften nur noch im Erbbaurecht zu vergeben. Angesichts der stark gestiegenen Grundstückspreise ist die Schaffung bezahlbaren Wohnraums für Haushalte mit Durchschnittseinkommen, selbst mit dem im Oktober vom Senat beschlossenen Genossenschaftsförderprogramm, kaum realisierbar. Die Vergabe im Erbbaurecht wäre eine notwendige Erleichterung bei der Beschaffung des notwendigen Eigenkapitals. Gerade junge Wohnungsgenossenschaften, wie z. B. die SGH, und andere gemeinschaftliche Wohnprojekte fördern innovative Wohnformen und sind Motoren einer sozial-ökologischen Stadtentwicklung. Sie sollten deshalb bei der Grundstücksvergabe bevorzugt behandelt werden. „Es ist absurd, dass erfreulicherweise der Senat im letzten Jahr die Erbbauzinsen für öffentliche Grundstücke auf ein Prozent für Vereine und Genossenschaften abgesenkt hat – nicht zuletzt auf Initiative der SGH – aber im neuen Hulsberg-Viertel bisher nicht einmal die Baugemeinschaften Grundstücke im Erbbaurecht direkt erwerben können“, so Peter Bargfrede vom Vorstand der SGH.


Die Genossenschaft verweist in diesem Zusammenhang auf die Koalitionsvereinbarung, in der steht: Grundstücke werden wir daher zukünftig, dort wo wir als Kommune nicht selber tätig sein wollen, in erster Linie durch Erbbaurecht mit langfristigen Nutzungsvorgaben vergeben. Der Erbbauzins wird so gestaltet, dass er sich am Kapitalmarktzins orientiert, so dass die Vergabe in Erbbaurecht für den Erbbaunehmer ökonomisch dem Kauf gleichgestellt wird“. Die SGH fordert den Senat auf, den Städtebaulichen Vertrag diesbezüglich zügig zu ändern und so die Vergabe im Erbbaurecht für Baugemeinschaften zu ermöglichen, auch noch für jene, die sich jetzt in einem Ausschreibungsverfahren befinden.
„Es ist ohnehin nicht zu verstehen, dass weiterhin die meisten Grundstücke im neuen Hulsberg-Viertel im Höchstpreisverfahren vergeben werden, die Stadt somit der Preistreiberei auf dem Wohnungsmarkt Vorschub leistet und Normalverdiener sich dort keine Wohnungen leisten werden können“, so Peter Bargfrede. Vorübergehend werden im NHV zwar 30 Prozent Sozialwohnungen entstehen, aber nach 20 Jahren läuft die Sozialbindung aus und die Investoren können dann die Wohnungen ohne Mietbindung vergeben. Die im letzten Jahr auf 30 Jahre verlängerten Bindungsfristen für Sozialwohnungen gelten nicht für das neue Hulsberg-Viertel. Die SGH fordert grundsätzlich eine 40 – 60-jährige Bindung der staatlich geförderten Wohnungen. „Wir wollen kein Wohngebiet, dass sich vorrangig nur Menschen mit höherem Einkommen leisten können, sondern eine gemeinwohlorientierte Quartiersentwicklung und ein sozial gemischtes
Wohnen für Alle“, ergänzt Margot Müller, Mitgründerin der StadtteilGenossenschaft Hulsberg eG. In diesem Sinne unterstützt die SGH auch den Beschluss des Beirats vom 11.05.21 für eine dauerhaft gemeinnützige Nutzung der alten Pathologie als Quartierszentrum, deren Zustandekommen nicht vom Preis abhängig sein darf.


Diese Pressemitteilung ist u.a. am 20.5.21 vom Werser-Kurier in einem Artikel erwähnt worden https://www.weser-kurier.de/bremen/neues-hulsberg-viertel-genossenschaft-plaediert-fuer-erbbaurecht-doc7fu5bqhvvetq2z8h83k

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